Wichtige Informationen

Unterrichtszeiten

7.50 Uhr - 8.40 Uhr        1. Stunde

8.40 Uhr - 9.25 Uhr        2. Stunde

9.25 Uhr - 9.40 Uhr        Gemeinsames Frühstück

9.40 Uhr - 9.55 Uhr        Pause

9.55 Uhr - 10.45 Uhr      3. Stunde

10.45 Uhr - 11.00 Uhr    Pause

11.00 Uhr - 11.50 Uhr    4. Stunde

11.50 Uhr - 12.00 Uhr    Pause

12.00 Uhr - 12.50 Uhr    5. Stunde

 

Schulversäumnisse

Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen - §22 und §23:

Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen.

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann aus wichtigem Grund erfolgen. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden.

 

Änderung von Schülerdaten

Änderungen persönlicher Daten (z. B. Erziehungsverhältnis, Wohnortwechsel, Telefonverbindung, Konfession u. a.) müssen umgehend der Schule mitgeteilt werden.

 

Unfallschutz

Unfallschutz ist auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule und zurück gewährleistet, ebenso bei allen schulischen Veranstaltungen. Ein Unfall, vor allem wenn ein Arzt aufgesucht wurde, ist der Schule zu melden.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind auf dem Schulweg über die Unfallkasse Rheinland – Pfalz versichert. Aus rechtlicher Sicht tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung dafür, dass die Kinder die Schule sicher erreichen. Im Sachunterricht findet die Verkehrserziehung statt. Wir bitten Sie, uns diesbezüglich zu unterstützen:

  • Gehen Sie mit den Kindern den Schulweg ab und weisen Sie auf gefährliche Stellen im Straßenverkehr hin.
  • Weisen Sie auf ein verkehrsgerechtes, sicheres Verhalten an den Bushaltestellen und im Bus hin.
  • Bitte parken Sie nicht unmittelbar im Haltebereich der Busse.

 

Teilnahme der Eltern am Unterricht

Gemäß § 15 der Grundschulordnung haben Eltern einen Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ihres Kindes. Über den Zeitpunkt des Unterrichtsbesuches stimmen sich die Eltern und Lehrer mindestens 3 Unterrichtstage vorher ab. Die Eltern haben über personenbezogene Daten, die Ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Verschwiegenheit zu bewahren.

Unterrichtsausfall wegen Glatteis (ÜSchO § 33)

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände ( z. B. Hochwasser, Glatteis, Windbruch, etc. ) den Schulbesuch in erheblichen Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden. Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat ( §40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG ) und der Vertretung für Schülerinnen und Schüler.

 

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass sich die Straßenverhältnisse oft bis 9.00 Uhr verbessern. Somit ist es den Kindern oft möglich, mit einem späteren Bus von Reifenberg nach Maßweiler zu fahren.

© 2011-2024 Grundschule Massweiler